Das Job- und Karriereportal für WiWis

powered by

Suche
Close this search box.

Investivlohn

Anlage eines Teiles einer Lohnerhöhung für Arbeitnehmer im Unternehmen (investiv), über den erst nach Ablauf einer Sperrfrist verfügt werden darf. Erstmals 1965 im Baugewerbe eingeführt und inzwischen politisch sehr umstritten. Auch als Instrument der Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand bezeichnet (→ Lohnformen).