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Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP)

Verordnung zur Preisbestimmung bei öffentlichen Aufträgen, sofern sich keine Marktpreise, z. B. mangels Vergleichbarkeit eines einmaligen Projekts, abzeichnen. Demnach müssen die → Selbstkosten als Behelfspreise für die Abrechnung herangezogen werden.