Personen, die gewerbsmäßig die Vermittlung von Käufen oder Verkäufen von Waren, Wertpapieren, Devisen, Immobilien oder Versicherungen für andere Personen übernehmen. Im Gegensatz zum ebenfalls selbständig gewerbetreibenden → Handelsvertreter ist der Makler meist nur einmalig bzw. fallweise für Dritte tätig. Der Makler hat Anspruch auf eine Vermittlungsgebühr (→ Courtage). Das Maklergeschäft ist in § 93 I HGB gesetzlich geregelt.