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Millionenkredit

Gem. § 14 KWG bei der → Europäischen Zentralbank (EZB) anzumeldender Kredit eines Kreditnehmers bei einem Kreditinstitut über einer Million €. Die Anmeldepflicht dient der → Banken- und Finanzaufsicht, so dass Kreditbetrug durch vielfache Kreditnahme bei unterschiedlichen Banken ausgeschlossen werden soll.