Im Rahmen der nichtabzugsfähigen → Betriebsausgaben oder Kosten der privaten Lebensführung sind die → Einkommensteuer, → Körperschaftsteuer und die → Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch nicht von den Einnahmen abzugsfähig.
Im Rahmen der nichtabzugsfähigen → Betriebsausgaben oder Kosten der privaten Lebensführung sind die → Einkommensteuer, → Körperschaftsteuer und die → Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch nicht von den Einnahmen abzugsfähig.