Das Job- und Karriereportal für WiWis

powered by

Suche
Close this search box.

Nichtveranlagungs-Bescheinigung

Bescheinigung des für den Gläubiger zuständigen Finanzamtes, dass für ihn wegen zu geringer Einnahmen keine → Veranlagung zur Einkommensteuer durchgeführt wird.

Bei Vorlage dieser Bescheinigung beim Schuldner der Kapitalerträge ist der Abzug der → Kapitalertragsteuer (KESt) (→ Abgeltungsteuer) nicht vorzunehmen. Die Nichtveranlagungs-Bescheinigung ist unter dem Vorbehalt des Widerrufs auszustellen.

Die Geltungsdauer darf höchstens drei Jahre betragen und muss auf den Schluss eines Kalenderjahres enden. Bei Änderung der Verhältnisse muss der Anteilseigner bzw. Gläubiger die Bescheinigung zurückgeben.