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Passivtausch

Bilanzveränderung, die sich nur auf der Passivseite der → Bilanz niederschlägt und erfolgsneutral ist, da nur eine Umbuchung, ein „Tausch“, zwischen Passivpositionen erfolgt, so dass die Bilanzsumme und damit das Eigenkapital unverändert bleibt. Ein Passivtausch ergibt sich z. B. beim Begleichen einer Lieferantenverbindlichkeit durch Ausstellung eines Wechsels, wodurch sich ein Zugang bei den Wechselverbindlichkeiten und eine entsprechende Verminderung der Lieferverbindlichkeiten ergeben.