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Percentage of Completion-(PoC-)Method

Methode zur Ermittlung und zum Ausweis des Erfolges in der GuV, die nach IFRS (IFRS 15) und US-GAAP bei langfristiger, sog. zeitraumbezogener, Fertigung (Fertigungsdauer i. d. R. mehr als ein Jahr), wie z. B. beim Bau von Gebäuden, Brücken, Schiffen, Satelliten, Kraftwerken etc., zwingend vorgeschrieben ist. Dabei erfolgt eine Gewinnrealisierung entsprechend dem Fertigstellungsgrad.

Dieser wird häufig gemäß dem Verhältnis der angefallenen Aufwendungen zu den geschätzten gesamten Aufwendungen oder der bereits erbrachten Leistungen (z. B. Arbeitsstunden) zu den gesamten geplanten Leistungen ermittelt. Entsprechend diesem Verhältnis werden dann die gesamten erwarteten Umsatzerlöse anteilig in der GuV der einzelnen Perioden erfasst.

Wesentliche Voraussetzung für die Anwendung der PoC-Methode ist nach IFRS und US-GAAP, dass die künftigen Aufwendungen und Erträge verlässlich geschätzt werden können. Hierzu müssen entsprechende Projektkosten- und Erlösrechnungen vorliegen. Bei einem drohenden Verlust aus einem Auftrag ist der gesamte erwartete Verlust sofort zu berücksichtigen, es erfolgt also keine anteilige Verlustrealisierung.

Nach herrschender Meinung ist im deutschen Recht aufgrund des Vorsichtsprinzips die PoC-Methode grundsätzlich nicht zulässig.