Teil eines Erbes, der Abkömmlingen des Erblassers gem. den erbrechtlichen Vorschriften der §§ 2303 BGB unabhängig vom Testament des Erblassers zusteht.
Teil eines Erbes, der Abkömmlingen des Erblassers gem. den erbrechtlichen Vorschriften der §§ 2303 BGB unabhängig vom Testament des Erblassers zusteht.