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Rechtsfähigkeit

Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Der Begriff der Rechtsfähigkeit ist nirgends gesetzlich geregelt und ist abzugrenzen von der → Geschäftsfähigkeit (Fähigkeit, rechtsverbindlich Geschäfte abschließen zu können) und von der Deliktsfähigkeit (für evtl. entstandene Schäden verantwortlich zu sein).