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Rentenformel

Durch die Rentenreform von 1992 geänderte Formel zur Berechnung der Altersrente, niedergelegt im Sozialgesetzbuch (SGB).

Monatliche Rente = persönliche Entgeltpunkte × Rentenart-Faktor × aktueller Rentenwert.

Die persönlichen Entgeltpunkte werden errechnet, indem das versicherte Arbeitsentgelt des Versicherten (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) für jedes Jahr durch das Durchschnittsentgelt aller Versicherten für dieses Jahr geteilt wird, wobei eine frühere oder spätere Inanspruchnahme einer Rente ein Zu- oder Abschlag bei den Entgeltpunkten ergibt.

Der aktuelle Rentenwert ergibt sich aus der monatlichen Altersrente, die sich aus Beiträgen aufgrund eines Durchschnittsgehaltes für ein Kalenderjahr ergibt.