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Sicherungsabtretung

Analog der → Sicherungsübereignung, die für bewegliche Vermögensgegenstände vorgesehen ist, können auch Rechte und Forderungen als → Kreditsicherheiten an einen Gläubiger abgetreten werden. So kann beispielsweise ein Schuldner ein Patent weiterhin nutzen, das Eigentum hieran ist allerdings an einen Gläubiger, z. B. eine → Bank, abgetreten (→ Zession).