Das Job- und Karriereportal für WiWis

powered by

Suche
Close this search box.

Special Purpose Entities (SPE)

Gesellschaften, die für einen genau definierten Zweck gegründet werden, z. B. um ein Leasinggeschäft, eine Forschungs- und Entwicklungsaktivität oder eine Verbriefung von Finanzinstrumenten durchzuführen, bezeichnet auch als Special Purpose Vehicle (SPV).

Beim Einsatz solcher Zweckgesellschaften handelt es sich häufig um ein Instrument der Off-Balance-Sheet-Bilanzierung, d. h. der Verlagerung von Aktivitäten in eine Konzerngesellschaft, die nicht in den Konzernabschluss einbezogen wird. Nach § 290 II HGB sind Zweckgesellschaften losgelöst von den Mehrheitsverhältnissen in den Konzernabschluss einzubeziehen, wenn das Mutterunternehmen die Mehrheit der Risiken und Chancen trägt.