Das Job- und Karriereportal für WiWis

powered by

Special Purpose Entities (SPE)

Gesellschaften, die für einen genau definierten Zweck gegründet werden, z. B. um ein Leasinggeschäft, eine Forschungs- und Entwicklungsaktivität oder eine Verbriefung von Finanzinstrumenten durchzuführen, bezeichnet auch als Special Purpose Vehicle (SPV).

Beim Einsatz solcher Zweckgesellschaften handelt es sich häufig um ein Instrument der Off-Balance-Sheet-Bilanzierung, d. h. der Verlagerung von Aktivitäten in eine Konzerngesellschaft, die nicht in den Konzernabschluss einbezogen wird. Nach § 290 II HGB sind Zweckgesellschaften losgelöst von den Mehrheitsverhältnissen in den Konzernabschluss einzubeziehen, wenn das Mutterunternehmen die Mehrheit der Risiken und Chancen trägt.