Das Job- und Karriereportal für WiWis

powered by

Suche
Close this search box.

Tantieme

  1. Teil der Vergütung für Geschäftsführungs-, Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder, die i. d. R. als Prozentsatz des Jahresüberschusses (Gewinnbeteiligung) oder des Umsatzes (Umsatzbeteiligung) vereinbart wird.
  2. Entgelt für urheberberechtigte Personen aus der entgeltlichen Überlassung der Verwertungsrechte an Dritte (z. B. Musikproduktion).