- Teil der Vergütung für Geschäftsführungs-, Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder, die i. d. R. als Prozentsatz des Jahresüberschusses (Gewinnbeteiligung) oder des Umsatzes (Umsatzbeteiligung) vereinbart wird.
- Entgelt für urheberberechtigte Personen aus der entgeltlichen Überlassung der Verwertungsrechte an Dritte (z. B. Musikproduktion).