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Vereidigter Buchprüfer

Eine in § 128 der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) vorgesehene Berufsbezeichnung nach einer bestandenen Berufsprüfung, die dazu befähigt, nur bestimmte Prüfungen von Jahresabschlüssen durchführen zu können. Letztmalig konnte die berufliche Qualifikation im Jahr 2004 erworben werden.