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Versicherungsfremde Leistungen

Leistungen, die nicht i. S. des Äquivalenzprinzips als Gegenleistung für einen Beitrag gewährt werden. So z. B. die in den letzten Jahren im Zusammenhang mit der gesetzlichen Sozialversicherung diskutierten Renten an Personen, die keine Beiträge an die gesetzlichen Rentenversicherungen gezahlt haben.