Verlängerung des Zahltages bei einem → Wechsel bei oder vor Fälligkeit durch den Aussteller zugunsten des Bezogenen. Der Zahlungsaufschub erfolgt durch die Ausstellung eines neuen Wechsels mit neuem Verfalltag.
Verlängerung des Zahltages bei einem → Wechsel bei oder vor Fälligkeit durch den Aussteller zugunsten des Bezogenen. Der Zahlungsaufschub erfolgt durch die Ausstellung eines neuen Wechsels mit neuem Verfalltag.