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Äquivalenzprinzip

  1. Besteuerungsprinzip, das → Steuern als Gegenleistung für eine erbrachte Leistung definiert.
  2. Versicherungsprinzip bei einigen Individual- und Sozialversicherungen (→ Versicherung), wonach die Leistungen (Ausgaben der Versicherung) den Gegenleistungen (Beiträgen der Versicherten) zu entsprechen haben.