Das Gesetz über die Erhebung einer Sondersteuer auf alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) zum Schutz junger Menschen ist am 1.7. 2004 in Kraft getreten und hat 2009 ein Aufkommen von rd. 2 Mrd. €.
Obwohl in der → Abgabenordnung geregelt ist, dass Steuern zur Einnahmeerzielung ohne Zweckbindung erhoben werden, regelt das AlkopopStG, dass die Mittel für Maßnahmen zur Suchtprävention der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zustehen (→ Verbrauchsteuer).