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Allphasen-Netto-Umsatzsteuer

Seit 1968 geltendes System der Umsatzbesteuerung mit Vorsteuerabzug. Es wird präzise als Allphasen-Netto-Umsatzsteuersystem mit Vorsteuerabzug bezeichnet. Jeder steuerbare Umsatz wird auf jeder Wirtschaftsstufe besteuert, wobei die → Steuerbemessungsgrundlage für die zu berechnende und abzuführende → Umsatzsteuer der Nettobetrag, also Verkaufspreis ohne Umsatzsteuer, ist.

Dabei darf der → Unternehmer selbst bezahlte Umsatzsteuer im Rahmen des Einkaufs von für die Produktion notwendigen Vorleistungen als Vorsteuer abziehen. Die tatsächliche Zahllast errechnet sich als Differenz aus der dem Unternehmer von seinen Abnehmern bezahlten Umsatzsteuer und der von ihm selbst für Vorleistungen bezahlten Umsatzsteuer.

Letztlich wird nur der Endverbraucher wirtschaftlich mit Umsatzsteuer belastet, während im Unternehmenssektor keine wirtschaftliche Belastung mit Umsatzsteuer auftritt. Eine Ausnahme kann bei einer Umsatzsteuererhöhung eintreten, wenn die Erhöhung nicht über den Preis an den Verbraucher weitergegeben werden kann (→ Steuerüberwälzung).