Weitergabe der Steuerbelastung des Steuerpflichtigen über den Preis an die Marktteilnehmer (= Steuerträger). Typisch bei der → Verbrauchsteuer und der → Umsatzsteuer. Bei der Steuerüberwälzung kürzt die Steuer nicht das verfügbare Einkommen des Steuerpflichtigen. Vielmehr bekommt er den Steuerbetrag über einen höheren (Angebots-)Marktpreis bezahlt oder er kann durch Kostensenkung (Verminderung der Einkaufspreise) die Steuererhöhung auffangen.
Grundsätzlich eignet sich die → Indirekte Steuer für die Steuerüberwälzung. Die Frage der Steuerüberwälzung wird immer bei Erhöhungen der Umsatzsteuer und Mineralölsteuer diskutiert, da sie potentiell preissteigernd wirken kann.