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Angestellter

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes zählt zu den Angestellten, wer in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht (→ Arbeitnehmer) und monatlich ein festes Gehalt bzw. Grundgehalt anstatt einem z. B. nach Stunden oder Mengengrößen bemessenen Lohn erhält.

Im BetrVG ist zudem geregelt, wer als „Leitender Angestellter“ zu bezeichnen ist. Dies ist, wer eine überwiegend leitende, beaufsichtigende oder vergleichende Tätigkeit ausübt und im Wesentlichen frei von Weisungen ist.

Im Zweifel ist leitender Angestellter, wer bereits zu einem früheren Zeitpunkt den leitenden Angestellten zugeordnet wurde, einer als Leitungsebene definierten Managementebene angehört, ein Jahresgehalt bezieht, das für leitende Angestellte im Unternehmen üblich ist, oder im Zweifel ein Jahreseinkommen bezieht, das über dem Dreifachen der Bemessungsgrenze der Sozialversicherung liegt (§ 5 IV BetrVG).

Gem. Sprecherausschussgesetz kann in Unternehmen mit mindestens zehn leitenden Angestellten ein „Sprecherausschuss der Leitenden Angestellten“ gebildet werden, der i. d. R. auch Vertretungsrechte im Aufsichtsrat wahrnimmt. Die Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern verliert im Arbeitsrecht immer mehr an Bedeutung.