Durch einen Notar durch eine → Notarielle Beurkundung dokumentierte Einigung der Übertragung eines Grundstückes vom Verkäufer an den Käufer im → Grundbuch (§ 925 BGB).
Durch einen Notar durch eine → Notarielle Beurkundung dokumentierte Einigung der Übertragung eines Grundstückes vom Verkäufer an den Käufer im → Grundbuch (§ 925 BGB).