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Ausgabe

Monetäres Äquivalent der eingekauften Güter und Dienstleistungen, das die Verminderung des Geldvermögensbestandes misst, also des Zahlungsmittelbestandes und Bestandes an → Forderungen abzüglich Verbindlichkeiten. Daher gilt: Ausgabe = Auszahlung und/oder Forderungsabgang und/oder Schuldenzugang. Der Gegenbegriff ist die → Einnahme. Folgende Fallgruppen sind zu unterscheiden:

  1. Ausgabe = Auszahlung; z. B. Barkauf einer Maschine.
  2. Ausgabe, keine Auszahlung; z. B. Wareneinkauf mit Zahlungsziel, der zu einem Abgang des Geldvermögensbestandes (Schuldenzugang) führt, nicht jedoch zu einer Abnahme der Zahlungsmittel, da die Auszahlung erst später anfällt, wenn die Verbindlichkeit beglichen wird.
  3. Auszahlung, keine Ausgabe; z. B. Tilgung einer Lieferantenverbindlichkeit. Sie stellt eine Minderung der Zahlungsmittel (Auszahlung) dar, die aber zu keiner Minderung des Geldvermögensbestandes führt, da die Auszahlung und der Abbau der Verbindlichkeit sich kompensieren.

Ausgaben, die im Rahmen der steuerlichen Einkommensermittlung absetzbar sind, werden als → Betriebsausgaben bezeichnet.