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Basel I; II; III

Neuordnung der Kreditvergabe (1988 Basel I, 1994 Basel II; 2011 Basel III) aufgrund von Finanzkrisen, um den Risiken im Kreditgeschäft gerecht zu werden und Kreditausfälle zu vermeiden. Vorgeschlagen vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht am Sitz der Bank für internationalen Zahlungsausgleich BIZ in Basel und jeweils umgesetzt durch nationale Gesetzgeber oder in Europa durch EU-Verordnungen.

Basel I führte eine Unterlegung von Krediten in Höhe von 8 % mit so genanntem haftendem Eigenkapital ein. Diese rechnerische Größe bestand aus Kernkapital (eingezahltes Grundkapital), Ergänzungskapital (z. B. Nachrangdarlehen) und Drittrangmitteln (z. B. Haftungszusagen von Trägern).

Mit Basel II wurde verpflichtend ein Rating für die Kredite eingeführt und diese Unterlegung mit Eigenmitteln risikogewichtet, d. h. abhängig vom Rating musste mehr oder weniger Eigenkapital unterlegt werden.

Mit Basel III wurde nach Verhandlungen der G20-Staaten 2010 in Seoul eine Limitierung der Anrechnung von Eigenmitteln vereinbart (z. B. Nichtanrechnung von Drittrangmitteln, begrenzte Anrechnung von Ergänzungskapital), so dass nur so genanntes hartes Kernkapital letztlich als Haftungsmasse für die Risiken der ausgegebenen Kredite dienen soll. Weiterhin wurde die prozentuale Hinterlegungssumme erhöht.