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Beleihungswert

Im Rahmen einer Kreditprüfung für dingliche Kreditsicherheiten (z. B. Grundstücke, Gebäude, Vorräte) festgelegter Wert, bis zu dem ein Kreditgeber die Vermögensgegenstände als verwertbare Kreditsicherheit akzeptiert.

In Höhe eines individuell vom Kreditgeber festgelegten Ganzen oder Teils dieses Wertes, d. h. bis zur so genannten Beleihungsgrenze, wird dann eine verbriefte Sicherheit über die bewerteten Vermögensgegenstände, z. B. in Form einer Grundschuld oder Hypothek, ausgestellt und dient dem Kreditgeber als Sicherheit.

Als Beleihungsgrenzen haben sich in der Bankpraxis, z. B. für festverzinsliche Wertpapiere zwischen 70 und 90 %, für Aktien zwischen 50 und 70 %, für Grundstücke zwischen 60 und 80 % vom Beleihungswert eingespielt. Insbesondere bei Forderungen ist aufgrund deren Ungewissheit bzw. eventueller Uneinbringlichkeit eine Beleihungsgrenze schwer festlegbar.

Häufig stellt die festgestellte Beleihungsgrenze den im Fall einer Liquidation bzw. Zwangsversteigerung erzielbaren Liquidationswert dar.