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Buchungssatz

Angabe der Konten in bestimmter Form, auf denen ein Geschäftsvorfall im Rahmen der doppelten → Buchführung erfasst wird. Üblich ist die Nennung der Sollbuchung an erster und der Habenbuchung an zweiter Stelle. Z. B. lautet der Buchungssatz beim Barkauf einer Maschine: „Per Maschine an Kasse“, wobei mit „per“ die Sollbuchung und mit „an“ die Habenbuchung charakterisiert werden.

Die Bezeichnung „per“ wird zum Teil auch weggelassen. Mitunter wird anstelle von „an“ auch ein Schrägstrich (/) gesetzt. Soweit mehr als zwei Konten auf einer Seite angesprochen werden, führt dies zu sog. zusammengesetzten Buchungssätzen. Bei der doppelten Buchführung muss aber dennoch der Betrag aller Sollbuchungen und aller Habenbuchungen übereinstimmen.

Wann ein Geschäftsvorfall im Soll, und wann im Haben zu buchen ist, hängt von der Kontenart ab. Bei einem Aktivkonto (Passivkonto) werden der Anfangsbestand und die Zugänge auf der Soll-Seite (Haben- Seite) und die Abgänge auf der Haben-Seite (Soll-Seite) erfasst.

Bei Erfolgskonten werden die Aufwendungen im Soll und Erträge im Haben gebucht. Gemäß den → Grundsätzen ordnungsmäßiger Dokumentation (GoD) sind die Buchungssätze klar und übersichtlich in der → Buchhaltung zu dokumentieren.