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Bundesfinanzhof (BFH)

Höchstes deutsches Steuergericht mit Sitz in München im zweistufigen Aufbau der Finanzgerichtsbarkeit.

Die untere Stufe stellen die Finanzgerichte dar, die obere Stufe und damit das höchste Finanzgericht ist der Bundesfinanzhof. Er ist die letzte Gerichtsinstanz über Steuer- und Zollsachen für das Bundesgebiet. Im europäischen Rahmen gewinnt für Steuer- und Zollsachen der Europäische Gerichtshof (EuGH) immer stärker an Bedeutung. Verfahrensregelungen sind in der → Finanzgerichtsordnung enthalten.

Die Entscheidungen des Bundesfinanzhofes sind formell immer nur auf den zu entscheidenden Einzelfall anwendbar und somit nur für die Verfahrensbeteiligten bindend. Dennoch sind seine Aussagen oft wegen des Mustercharakters und der grundsätzlichen Bedeutung auf eine Vielzahl von ähnlichen oder gleichen Sachverhalten übertragbar. Der Bundesfinanzhof nahm seine Tätigkeit zum 1.10.1950 auf.

Rechtsgrundlage ist Artikel 108 VI GG und das Gesetz über den Bundesfinanzhof vom 29.6.1950. Er wurde als erster der in Artikel 95 GG genannten obersten Gerichtshöfe des Bundes in der Bundesrepublik Deutschland errichtet und trat die Nachfolge des Reichsfinanzhofes an, der von 1918 bis 1945 oberstes Finanzgericht war.