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Einheitsbilanz

Bilanz (→ Bilanz), für die die Beziehung gilt: Handelsbilanz = Steuerbilanz. Die Verpflichtung zur Buchführung und einer daraus zu erstellenden Bilanz ergibt sich für die → Handelsbilanz aus den §§ 238 ff. HGB und für die → Steuerbilanz aus den §§ 140 ff. AO (→ Buchführung).

Wegen der in Deutschland gem. § 5 I 1 EStG geltenden Maßgeblichkeit (→ Maßgeblichkeitsprinzip) der Handels- für die Steuerbilanz müsste die Handels- und Steuerbilanz zwar grundsätzlich übereinstimmen, wegen der inzwischen häufigen Durchbrechungen dieses Grundsatzes, infolge von Sondervorschriften im Steuerrecht, ist eine einheitliche Bilanzierung in der Handels- und Steuerbilanz nicht mehr möglich. Hinzu kommt, dass im Rahmen des BilMoG auch die sog. umgekehrte Maßgeblichkeit abgeschafft wurde.

Danach dürfen steuerliche Wahlrechte (sog. Vergünstigungsnormen) nicht mehr in die Handelsbilanz übernommen werden.