Vollmacht gegenüber einem Gläubiger, im Rahmen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs vom Girokonto des Schuldners Zahlungen einzuziehen (→ Inkasso). Der Auftrag kann jederzeit widerrufen werden sowie eine → Lastschrift zurückgegeben werden.
Vollmacht gegenüber einem Gläubiger, im Rahmen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs vom Girokonto des Schuldners Zahlungen einzuziehen (→ Inkasso). Der Auftrag kann jederzeit widerrufen werden sowie eine → Lastschrift zurückgegeben werden.