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Lastschrift

Lastschrift (→ Inkasso), d. h. Einzug einer Zahlung eines Schuldners durch die Ausstellung einer Lastschrift von Seiten des Gläubigers und dessen Einreichung bei seiner → Bank.

Im Gegensatz zur Überweisung agiert also hier der Gläubiger, was voraussetzt, dass der Zahlungspflichtige (Schuldner) mit dem Lastschrifteinzugsverfahren einverstanden ist bzw. seine Bank zum Einzug ermächtigt (→ Einzugsermächtigung).