Abgezinste oder aufgezinste Summe künftiger Zahlungen (→ Abzinsung). Die Berechnung erfolgt wie beim → Barwert. Der Ertragswert kann auch auf einen in der Zukunft liegenden Zeitpunkt berechnet werden, dann erfolgt eine Aufzinsung der Zahlungen zum Vermögensendwert.
Es gibt mehrere → Ertragswertverfahren, steuerlich stellt der Ertragswert im Rahmen des Stuttgarter Verfahrens die Ertragskomponente dar. Weiterhin kommt er im Rahmen der Bedarfswertermittlung bei bebauten Grundstücken im Rahmen der → Erbschaft- und Schenkungsteuer zum Ansatz.
