Seit 1.1.2002 gültiges Zahlungsmittel in den am 1.1.1993 am Maastrichter Vertrag beteiligten Ländern der Europäischen Union.
Der Euro löste in Deutschland die seit 1948 gültige Deutsche Markt (DM) ab. Wie die DM, die seit 1958 mit dem Abkommen von Bretton-Woods frei in andere Währungen umgetauscht werden konnte, kann auch der Euro beliebig in andere Währungen konvertiert werden. Er ist damit im Gegensatz zu der in den achtziger Jahren eingeführten European Currency Unit (ECU) nicht bloße Verrechnungseinheit, sondern auch Zahlungsmittel.
Der Euro wird in 100 Cent unterteilt. Der Wert im Vergleich zu anderen Währungen wie dem Dollar oder Yen hängen entscheidend von der Einhaltung der so genannten → Konvergenzkriterien ab.