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Freigrenze

Im Gegensatz zum → Freibetrag gewährt die Freigrenze in nachgewiesener Höhe und maximal bis zu ihrer gesetzlich fixierten Höhe Freistellung von der Besteuerung. Wird die Freigrenze überschritten, entfällt ein Abzugsbetrag ganz. Die → Steuerbemessungsgrundlage wird in voller Höhe der Besteuerung unterworfen.