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Gemeinkosten

Kosten (→ Kosten), die im Gegensatz zu den → Einzelkosten den Kostenträgern (z. B. Produkten) nicht direkt zurechenbar sind. Sie werden daher im Rahmen der → Kostenstellenrechnung durch Verrechnungssätze bzw. Schlüsselgrößen den Kostenträgern zugeordnet. Beispiele sind Gehälter kaufmännischer Angestellter, Versicherungsbeiträge oder Energiekosten, die für den gesamten Betrieb anfallen und nicht an einer Maschine oder durch einen Vorgang auf das hergestellte Produkt oder die hergestellte Dienstleistung zurechenbar sind.

Gemeinkosten können in echte und unechte Gemeinkosten unterteilt werden. Unechte Gemeinkosten sind solche Kosten, die im Gegensatz zu den echten Gemeinkosten den Kostenträgern zwar zurechenbar wären, der Abrechnungsaufwand aber zu groß würde, wenn diese je Leistungseinheit erfasst würden. Beispiele sind hier Leim, Nägel oder andere Hilfsstoffe, die zwar für einen Kostenträger zählbar, messbar und bewertbar wären, der Aufwand für diese Zurechnung allerdings zu hoch erscheint. Aus Vereinfachungsgründen werden diese Kosten ebenfalls im Wege der Kostenstellenrechnung wie echte Gemeinkosten behandelt.