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Gruppenbewertung

Verfahren gem. § 240 IV HGB zur vereinfachten Bewertung von gleichartigen Vermögensgegenständen des Vorratsvermögens sowie anderer gleichartiger oder annähernd gleichwertiger beweglicher Gegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens (Forderungen, Wechsel, Wertpapiere) sowie von Schulden.

Diese dürfen zu einer Gruppe zusammengefasst und mit einem gewogenen Durchschnittswert bewertet werden. Die Gruppenbewertung stellt eine Ausnahme vom → Grundsatz der Einzelbewertung dar.

Im Unterschied zur → Festwertbewertung sind aber die Mengen und die Wertansätze zu jedem Bilanzstichtag neu zu ermitteln, wenngleich vereinfachend für die Bewertung die Durchschnittsmethode zum Zuge kommt. Eine Gruppenbewertung ist auch nach IFRS (IAS 2) und US-GAAP möglich.