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Innung

Im Gegensatz zum Unternehmensverband mit Zwangsmitgliedschaft der Handwerker in der → Handwerkskammer ist die Innung ein freiwilliger Zusammenschluss von Handwerkern, die sich fachlich oder wirtschaftlich nahe stehen, um gemeinsame Interessen zu fördern. Eine Innung kann je Regionalverband einer Handwerkskammer nur einmal existieren und besteht aus der Innungsversammlung, Ausschüssen und dem Vorstand. Sie ist eine → Körperschaft des öffentlichen Rechts.