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Handwerkskammer

Kammer (→ Kammer), d. h. ein Unternehmensverband mit Zwangsmitgliedschaft, der gem. § 91 Handwerksordnung die Interessen des → Handwerks zu fördern, die Behörden durch Anregungen, Vorschläge und Gutachten zu unterstützen und regelmäßig Berichte über die Verhältnisse des Handwerks zu erstatten hat.

Außerdem obliegt es der Handwerkskammer, die Gesellen- und Meisterprüfungsordnungen (→ Meister) zu erlassen. Im Gegensatz dazu ist eine → Innung ein freiwilliger Zusammenschluss von Handwerkern.