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Kapitalflussrechnung

Instrumentarium zur Abbildung der Zahlungsströme im Unternehmen. Nach der weiteren terminologischen Definition zählen hierzu die Bestandsdifferenzenbilanz, die → Bewegungsbilanz und die → Cashflow Berechnungen. Nach der engeren Begriffsauslegung stellt die Kapitalflussrechnung eine Weiterentwicklung der Bewegungsbilanz dar, indem verwandte Aktiva und zugehörige Passiva zu einer Mittelgesamtheit – einem Fonds – vereinigt werden, dessen Veränderungen, d. h. dessen Zu- und Abgänge, dargestellt werden.

In der Regel wird die Veränderung des Fonds der Geldmittel bzw. liquiden Mittel dargestellt, und zwar getrennt für die drei Bereiche:

  1. Laufende Geschäftstätigkeit,
  2. Investitionstätigkeit und
  3. Finanzierungstätigkeit.

Der Aufbau der Kapitalflussrechnung in dieser Form ermöglicht nicht nur eine separate Darstellung der in der laufenden Periode erfolgten Bindung und Freisetzung an liquiden Mitteln in den Bereichen laufende Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit, sondern auch eine zahlenmäßige Überleitung zu den in der → Bilanz auszuweisenden liquiden Mitteln am Jahresende. Ferner kann durch eine weitere Unterteilung eine detaillierte Analyse der Quellen erfolgen, die zu einer entsprechenden Mittelveränderung in den einzelnen Bereichen geführt haben. In der Regel wird die Mittelveränderung aus der laufenden Geschäftstätigkeit ausgehend vom Jahresüberschuss dargestellt.

Ferner erfolgt häufig eine separate Darstellung der Mittelbindung und -freisetzung im → Working Capital-Bereich. Subtrahiert man den → Cashflow aus der Investitionstätigkeit von dem Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit, erhält man einen sog. Free Cashflow, der anzeigt, inwieweit Investitionen einer Periode durch Einzahlungsüberschüsse im operativen Bereich erwirtschaftet wurden. Die Free Cashflow-Betrachtung stellt auch den Ausgangspunkt des Shareholder-Value-Konzepts dar (→ Unternehmensbewertung).

Die Kapitalflussrechnung in Form des Cashflow-Statements ist Bestandteil des Konzernabschlusses nach IFRS und US-GAAP sowie nach § 297 I auch nach HGB. Ferner ist sie nach § 264 I 2 HGB Bestandteil des Einzelabschlusses kapitalmarktorientierter Kapitalgesellschaften, die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind. Ein konkretisiertes Schema einer solchen zahlungsstromorientierten Kapitalflussrechnung wird in Deutschland insbesondere vom DRSC (DRS 21) vorgegeben.