Kurzfristiger → Kredit, den ein Lieferant seinem Kunden in Form eines Zahlungsziels bzw. einer → Stundung der Zahlung einräumt. Häufig handelt es sich hierbei um einen so genannten Buchkredit, d. h. eine in unverbriefter Form gewährte Zusage des Lieferanten, mit einer späteren Zahlung einverstanden zu sein. Es handelt sich deshalb um einen Buchkredit, da der Kreditgeber keine Geldmittel auszahlt, insofern der Kredit nur in den Büchern (→ Bilanz) vorkommt.