Leihweise Überlassung von Geld oder Waren an einen Schuldner (Debitor) durch einen Gläubiger (Kreditor).
Dabei wird zwischen den Vertragspartnern regelmäßig der Zeitpunkt der Rückzahlung sowie die Modalitäten der Zinszahlung im Sinne eines Nutzungsentgeltes für die Kreditgewährung vereinbart. Etymologisch lässt sich der Begriff von dem lateinischen Wort credere, d. h. Vertrauen schenken, ableiten. Dieses Vertrauen, bezogen auf die Zahlungswilligkeit und -fähigkeit des Debitors ist sicherlich Grundvoraussetzung für eine Kreditgewährung.
Darüber hinaus wird ein Kreditgeber meist eine Kreditprüfung, unter anderem eine Überprüfung der → Kreditwürdigkeit des Schuldners vornehmen, sowie → Kreditsicherheiten verlangen. Hinsichtlich der Laufzeit lassen sich kurz-, mittel- und langfristige Kredite unterscheiden, die angelehnt an den Ausweis in der → Bilanz klassischerweise mit bis zu einem Jahr, ein bis fünf Jahre und ab fünf Jahre eingeteilt werden.
Bezüglich der Kreditsicherheiten wird häufig von Realkredit (abgesichert durch Realsicherheiten wie z. B. → Pfand, → Grundschuld, → Hypothek und anderen) und andererseits von Personalkredit (abgesichert durch Personalsicherheiten wie z. B. → Bürgschaft, → Garantie und andere) gesprochen. Bezüglich der Art des Kreditgebers wird zwischen → Lieferantenkredit, Kundenkredit und dem klassischen → Bankkredit unterschieden.