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Lizenz

Die Überlassung von (Schutz-)Rechten eines Dritten (Lizenzgeber) an den Lizenznehmer, der das Recht dadurch nutzen kann (z. B. ein überlassenes → Patent). Für die Nutzung wird der Lizenznehmer i. d. R. eine pauschale oder preis- und/oder mengenabhängige Lizenzgebühr an den Lizenzgeber entrichten. Lizenzverträge lassen sich sachlich, zeitlich oder räumlich begrenzen.