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Patent

Schutzrecht auf eine technische Erfindung, so dass dessen Inhaber das alleinige Nutzungsrecht für die Erfindung besitzt. Patentschutz erteilt in der Bundesrepublik Deutschland auf Antrag (Patentanmeldung) und gegen Gebühren das Deutsche Patentamt, für das Gebiet Europas das Europäische Patentamt (beide mit Sitz in München). Patente lassen sich für längstens 20 Jahre schützen und können auch gegen eine → Lizenz an Dritte vergeben werden.

Patente werden in der → Buchführung als immaterielles Anlagevermögen geführt. Patente werden im Patentblatt bekannt gemacht und in die Patentrolle eingetragen. Voraussetzung einer Eintragung ist nach dem Patentgesetz eine soziologische und technische Brauchbarkeit mit den Kriterien der objektiven Ausführbarkeit, Wiederholbarkeit, Neuheit und bisher fehlenden Öffentlichkeit. Einsprüche gegen Patenterteilungen werden vor dem Bundespatentgericht verhandelt.