Steuer auf das Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit (→ Einkunftsarten). Steuerpflichtige sind Angestellte, Arbeiter, Beamte und Pensionäre. Der jeweilige Arbeitgeber hat die Lohnsteuer in einem Steueranmeldeverfahren bei der → Finanzbehörde anzumelden (= selbst zu berechnen) und für den Arbeitnehmer die → Steuerschuld abzuführen.
Der Arbeitgeber haftet hierbei für die Ordnungsmäßigkeit der Besteuerung.
