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Meister

Titel in Verbindung mit einem → Handwerk, den nur führen darf, wer für dieses Handwerk eine Meisterprüfung bestanden hat. Diese Meisterprüfung ist in der deutschen dreistufigen Berufsausbildung im Handwerk (Lehrling, Geselle, Meister) in der Handwerksordnung geregelt. Als Beurkundung wird ein Meisterbrief ausgestellt.