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pari

Sofern der Emissionspreis eines Wertpapieres an einer → Börse dem Nennwert des Papiers entspricht, erfolgt die Ausgabe pari, andernfalls unter oder über pari. Die Ausgabe einer Aktie unter pari ist gemäß § 9 AktG verboten (→ Nennwert). Hingegen werden festverzinsliche Wertpapiere häufig unter pari ausgegeben, um somit eine Verzinsung über den höheren Rückkaufsnennwert anzubieten (→ Zero Bond).