Auch als Nominalwert bezeichneter Betrag, auf den ein → Wertpapier ausgestellt ist bzw. der auf dem Wertpapier aufgedruckt ist. So lassen sich z. B. bei der → Aktie verschiedene Nennwerte ab 1 € unterscheiden.
Die Summe der Nennwerte aller Aktien bzw. GmbH-Anteile einer → Aktiengesellschaft (AG) bzw. → Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) stellt deren Grund- bzw. Stammkapital dar.
Werden derartige Anteilsscheine über dem Nennwert ausgegeben (→ Emission), so wird der Differenzbetrag im Sinne eines Aufgeldes (→ Agio) in die Kapitalrücklage eingestellt.
Eine Ausgabe von Aktien unter pari, d. h. unter dem Nennwert, ist gemäß § 9 AktG nicht zulässig. Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft beträgt 50 000 € (§ 7 AktG), der einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung 25 000 € (§ 5 GmbHG).
Der Mindestnennbetrag einer Stammeinlage bei der GmbH beträgt 1 € (§ 5 GmbHG) und muss generell auf volle Euro lauten.