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Pauschalwertberichtigung auf Forderungen

Abschreibung auf → Forderungen zur Erfassung des sog. allgemeinen Kreditrisikos, das sich nicht unmittelbar aus den Gegebenheiten einer Forderung ableitet, sondern einem Gesamtbestand inhärent ist. Zum allgemeinen Kreditrisiko zählen insb. Konjunkturrisiken, politische Risiken (Enteignungs-, Transfer- oder Abwertungsrisiken) sowie das Risiko, dass ein Schuldner von an sich guter Bonität durch nicht vorhersehbare Ereignisse in Schwierigkeiten gerät.

Bemessungsgrundlage sind die bereits einzelwertberichtigten Forderungen, auf die ein bestimmter prozentualer Abschlag gebildet wird, der sich aus Erfahrungswerten und unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen ergibt. Steuerrechtlich ist die Pauschalwertberichtigung wegen allg. Kreditrisiko nicht zulässig.