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Prüfung

Kurzbegriff für die Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bezüglich des Jahresabschlusses bzw. der Aufstellung einer → Bilanz durch einen → Wirtschaftsprüfer.

Prüfungshandlungen im Rahmen der gesetzlichen Jahresabschlussprüfungen sind Vorbehaltsaufgaben der Wirtschaftsprüfer. Nach § 316 HGB ist die → Kapitalgesellschaft, sofern es keine kleine im Sinne § 267  I HGB ist, prüfungspflichtig mit ihrem Einzelabschluss und Konzernabschluss.

Die GmbH & Co. KG wurde im Rahmen des Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz (KapCoRiLiG) der Kapitalgesellschaft gleichgestellt. Die Prüfungshandlungen und Prüfungsfeststellungen werden in einem → Prüfungsbericht niedergelegt.

Das Ergebnis einer Prüfung wird in einem → Prüfungsvermerk bzw. → Bestätigungsvermerk festgehalten. Dieser richtet sich vornehmlich an einen großen Kreis externer Adressaten.

Dies unterscheidet die Jahresabschlussprüfung von der freiwilligen Prüfung, die meistens einen bestimmten Auftraggeber hat (z. B. Gläubigerbank) und deren Ergebnis auch nur dem Auftraggeber bekannt gegeben wird.