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Reisekreditbrief

In der → Außenhandelsfinanzierung eingesetzte schriftliche, zeitlich befristete und nicht übertragbare Anweisung einer → Bank an die namentlich genannten Korrespondenzbanken im Ausland, an die ebenfalls namentlich genannte Person auf dem Reisekreditbrief gegen Vorlage und Legitimation Zahlung in der maximal genannten Höhe zu leisten.

Reist beispielsweise ein Importeur durch mehrere Länder oder Regionen im Ausland, so kann er sich bei den Korrespondenzbanken immer wieder Barzahlungsmittel in Inlandswährung besorgen und die jeweils ausgezahlten Beträge auf der Rückseite des Reisekreditbriefes im Sinne eines → Indossaments vermerken lassen. Gebräuchlich ist der Reisekreditbrief vor allem noch in der Türkei und einigen arabischen Staaten.